Beratungszentrum Brakel

Caritasverband für den Kreis Höxter

Drucken E-Mail

 

Schulungskurs „alkohol- und drogenauffällige KraftfahrerInnen“

Sehr geehrte VerkehrsteilnehmerInnen!

Problem: Trinken und Fahren
Ihnen wurde der Führerschein wegen Alkohol im Straßenverkehr entzogen. Die Straßenverkehrsbehörde hat Sie gebeten, sich einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) zu unterziehen. Sie sollen mit dieser Begutachtung die bestehenden Bedenken gegen Ihre Fahreignung aus dem Wege räumen. In dieser Fahreignunsbegutachtung wird u.a. Ihre Gesamtpersönlichkeit beurteilt. Ein großer Teil der Bewerber scheitert, weil sie die Ursachen ihre Fehlverhaltens nicht richtig erkennen und ihre Einstellung zum Alkohol sich während der Sperrfrist nicht ändert.

Problemlösung
Wichtig ist, dass Sie sich selbst genauer kennenlernen und damit auch jene Gewohnheiten und Einstellungen , die zum Verlust des Führerscheins geführt haben. Erst wenn dieser Schritt getan ist, wird es möglich sein, andere Gewohnheiten und Verhaltensweisen zu finden und einzuüben. Dies ist nicht leicht, denn der Mensch hängt an seinen Gewohnheiten, den „guten“ wie den „schlechten“. Alkoholauffällige Kraftfahrer berichten, dass sie sich nach Entziehung ihres Führerscheins vorgenommen haben auf Alkohol ganz zu verzichten, damit ihnen „so etwas nicht wieder passiert“.

Schulungsangebot

Erfahrungsgemäß gelingt eine Änderung des Verhaltens leichter mit Unterstützung von außen. Deshalb bietet die Sucht- und Drogenberatung des Beratungszentrums rechzeitig vor dem Untersuchungstermin eine Schulungsmaßnahme an, um der hohen Rückfallquote bei der MPU vorzubeugen.